II. Zusammensetzung
Der Vorsitzende bestimmt seinen Stellvertreter selbst, kann aber nur ein gewähltes Vorstandsmitglied zum Stellvertreter ernennen, ausgenommen sich selbst.
Aktive Fechterinnen und Fechter sollen im Vorstand angemessen vertreten sein. Die Ämter des Vorsitzenden, des Schriftführers und des Kassenwarts dürfen nicht alle drei in einer Person vereinigt sein. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter bleiben bis auf Widerruf im Amt. Alle übrigen Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre neu gewählt.
III. Organisation
IV. Mitgliedschaft
V. Mitgliederversammlung
VI. Sportliche Tätigkeit
Die Ausübung des Fechtsports innerhalb des Clubs wird durch eine besondere Fechtordnung geregelt. Diese sowie alle im Zusammenhang mit Training und Turnieren zu treffenden Entscheidungen werden ausschließlich von aktiven Fechtern und passiven Mitgliedern mit mehrjähriger Fechtpraxis beschlossen.
VII. Beiträge
Die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Gebühren wird durch die MV festgesetzt und behält ihre Gültigkeit bis zur Stellung eines Änderungsantrags, der von mindestens fünf Mitgliedern unterschrieben sein muss.
VIII. Clubvermögen
IX. Gültigkeit
Die Satzung tritt in ihrer vorliegenden Form mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Alle früheren und in dieser Satzung nicht aufgeführten Bestimmungen werden dadurch ungültig.
Konstanz, den 1. April 2011